KBA: Segway ZT3 Pro II, ZT3 und Decathlon neu gelistet

Redaktion EscooterSkins · Veröffentlicht:

Eigene Faktengrafik: KBA-Neueinträge P727 Segway ZT3 Pro II, P728 Segway ZT3 und P732 Decathlon XLD900e/LD900e, Stand 10. September 2026.
Redaktionelle Faktengrafik · keine Produktabbildung

Die aktualisierte KBA-Liste vom 10. September 2026 enthält drei neue ABE-Einträge: Segway ZT3 Pro II, Segway ZT3 und einen gemeinsamen Eintrag für die Decathlon-Handelsnamen XLD900e und LD900e. Damit gibt es konkrete Genehmigungsdaten für diese Bezeichnungen. Preise, Ausstattung und ein deutscher Verkaufsstart ergeben sich aus der Liste jedoch nicht.

Die wichtigsten Fakten

  • P727: Segway eKickScooter ZT3 Pro II, Typ ZT3P2.
  • P728: Segway eKickScooter ZT3, Typ ZT3.
  • P732: Typ XLD900e, mit den Handelsbezeichnungen A: Electric scooter XLD900e und B: Electric scooter LD900e.
  • Alle drei Zeilen nennen den 10. September 2026 als Genehmigungsdatum.

Genehmigungsinhaber sind bei den beiden Segway-Einträgen Segway Europe B.V. und bei P732 DECATHLON SE. Unser Vergleich der amtlichen Tabelle mit dem heutigen Morgensnapshot zeigt 444 statt 441 Zeilen: drei Ergänzungen, keine entfernten oder veränderten Bestandszeilen. Der Listenstand wechselte vom 27. August auf den 10. September.

Segway: Die genaue ZT3-Bezeichnung zählt

ZT3, ZT3 Pro II und ZT3 Max sind in der Modellbeobachtung auseinanderzuhalten. Über den bereits zuvor gelisteten ZT3 Max und MAX G3 Pro haben wir in unserer Meldung zum geplanten Europa-Start berichtet. Deren Ankündigungen lassen sich nicht ohne weitere Herstellerunterlagen auf die jetzt hinzugekommenen Namen übertragen.

Unsere Einordnung: Die neuen Bezeichnungen sind ein Anlass, die ZT3-Familie genauer zu beobachten. Der Zusatz „Pro II“ allein belegt aber weder eine bestimmte Akkugröße noch mehr Motorleistung oder eine geänderte Federung. Für solche Vergleiche fehlen uns derzeit bestätigte Daten zur jeweiligen deutschen Ausführung. Auch einen konkreten Verkaufsbeginn können wir für ZT3 Pro II und ZT3 noch nicht nennen.

Decathlon: Zwei Handelsnamen unter einer Nummer

Bei Decathlon ist die Unterscheidung zwischen Typ und Handelsname besonders hilfreich: P732 ist ein ABE-Eintrag mit zwei aufgeführten Handelsbezeichnungen, keine doppelte Genehmigung.

Passend zur weiteren Recherche gibt es bereits Herstellerunterlagen: Die deutsche Supportseite zum B’Twin LD900E verlinkt getrennte Anleitungen für 20 und 25 km/h. Auch die französische Supportseite zum XLD900E führt beide Varianten auf. Die Existenz dieser Unterlagen bestätigt jedoch noch keinen deutschen Lagerbestand oder Verkaufspreis. Entscheidend bleibt, welche konkrete Ausführung ein Angebot beschreibt.

Was bedeutet eine ABE für Kaufinteressenten?

Nach § 2 eKFV muss ein Elektrokleinstfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr unter anderem einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelbetriebserlaubnis besitzen. Weitere Voraussetzungen wie die gültige Versicherungsplakette bleiben ebenfalls erforderlich. Eine ähnlich benannte Auslandsvariante wird durch einen deutschen Listeneintrag nicht automatisch gleichgestellt.

Für den Kauf lohnt es sich deshalb, vollständigen Modellnamen, Typ und die mitgelieferten Fahrzeugunterlagen abzugleichen. Die neue Liste hilft bei dieser Zuordnung; einen Praxistest ersetzt sie nicht. Weitere Auswahlkriterien findest du in unserer E-Scooter-Kaufberatung.

Für EscooterSkins gehen die neuen Bezeichnungen zunächst in die Modellbeobachtung ein. Eine passende Schnittform oder die Kompatibilität vorhandener Skins ist damit noch nicht bestätigt. Dafür müssen Rahmen, Verkleidung und Seriengeometrie konkret geprüft werden.

Hinweis zu diesem Beitrag: Stand 10. September 2026. Grundlage sind die KBA-Liste und verlinkte Herstellerunterlagen; kein eigener Fahrtest. Ein Genehmigungseintrag ist keine Lieferzusage. Unbestätigte Preise, technische Daten und Skin-Passformen bleiben offen.

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