Neue Produkthaftung: Was sich für E-Scooter ab Dezember ändert

Deutschland hat die Reform des Produkthaftungsrechts am 27. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für E-Scooter ist vor allem wichtig, dass das neue Recht Software, verbundene digitale Dienste und sicherheitsrelevante Updates ausdrücklich berücksichtigt. Die neuen Kernregeln gelten allerdings erst ab dem 9. Dezember 2026.
Der verkündete Text trägt die Fundstelle BGBl. 2026 I Nr. 321. Er betrifft die Haftung für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Welche Bedeutung das für vernetzte Scooter haben kann, ordnen wir anhand des Gesetzestextes ein; eine Entscheidung über einen bestimmten Hersteller oder einzelnen Schadensfall ist damit nicht verbunden.
Die wichtigsten Punkte für Scooter-Besitzer
- Die Reform ist jetzt verkündet; die neue Produkthaftung tritt grundsätzlich am 9. Dezember 2026 in Kraft.
- Software wird ausdrücklich als Produkt erfasst. Für freie Open-Source-Software außerhalb einer Geschäftstätigkeit enthält das Gesetz eine Ausnahme.
- Herstellerkontrolle durch Software-Updates und das Fehlen notwendiger Sicherheitsupdates werden ausdrücklich berücksichtigt.
- Für Produkte, die bis einschließlich 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, bleibt das bisherige Produkthaftungsrecht anwendbar.
- Ein Schaden am fehlerhaften Scooter selbst ist von der Sachschadenshaftung dieses Gesetzes ausgenommen. Andere Ansprüche müssen davon getrennt betrachtet werden.
Verkündet heute, neue Kernregeln ab Dezember
Artikel 17 unterscheidet zwei Termine: Das neue Produkthaftungsgesetz als Artikel 1 startet grundsätzlich am 9. Dezember. Die Artikel 2 und 5 bis 16 treten bereits am Tag nach der Verkündung, also am 28. Oktober, in Kraft. Das macht die neue Produkthaftung nicht insgesamt schon morgen anwendbar.
Für vorhandene Geräte ist § 23 entscheidend: Bis einschließlich 8. Dezember in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Produkte verbleiben im bisherigen Recht. „Inverkehrbringen“ bezeichnet nach § 6 das erstmalige Bereitstellen auf dem Unionsmarkt. Es kommt deshalb nicht pauschal auf das Datum des späteren Ladenkaufs oder eines App-Updates an.
Warum Software und Updates bei E-Scootern relevant sind
Die Bundesregierung beschreibt die Reform als Anpassung an digitale, vernetzte Produkte und neue Lieferketten. Für einen Scooter mit elektronischer Steuerung und Hersteller-App ist dieser Zusammenhang praktisch nachvollziehbar: Sicherheit kann auch davon abhängen, wie Software und verbundene Dienste funktionieren.
Die §§ 8 und 9 des neuen Gesetzes berücksichtigen die Kontrolle des Herstellers nach dem ersten Inverkehrbringen. Dazu gehören bereitgestellte Software-Updates und die Möglichkeit, solche Aktualisierungen bereitzustellen. Auch das Fehlen eines Updates, das zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlich ist, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen relevant sein.
Das ist unsere Einordnung des allgemeinen Gesetzes für vernetzte Scooter. Ein Update, eine Funktionsänderung oder eine technische Störung beweist für sich allein weder einen Produktfehler noch einen Schadensersatzanspruch. Der Text erklärt außerdem ausdrücklich, dass ein Produkt nicht allein deshalb fehlerhaft ist, weil inzwischen ein besseres Produkt oder Update existiert. Zur Herstellerkommunikation gehört beispielsweise die bereits behandelte Produktsicherheitsrichtlinie von Segway.
Welche Schäden und Nachweise gemeint sind
§ 1 erfasst unter anderem Körper- und Gesundheitsverletzungen, Schäden an anderen Sachen unter den dort genannten Voraussetzungen sowie die Vernichtung oder Beschädigung nicht beruflich verwendeter Daten. Der Austausch des fehlerhaften Produkts selbst ist damit nicht automatisch bezahlt. Gesetzliche Mängelrechte beim Verkäufer und mögliche weitere Haftungsgrundlagen sind gesonderte Fragen.
Die §§ 19 und 20 regeln gerichtliche Offenlegung von Beweismitteln und gesetzliche Vermutungen unter bestimmten Voraussetzungen. Das kann bei technisch komplexen Produkten wichtig werden. Daraus folgt keine allgemeine Beweisfreiheit für jeden Defekt. Praktisch sinnvoll bleibt, Kaufunterlagen, genaue Modellbezeichnung, Fehlermeldungen und die zeitliche Abfolge von Updates und Schaden nachvollziehbar aufzubewahren.
Umbauten, Zulassung und Unfallhaftung getrennt prüfen
Wer ein Produkt ohne Einverständnis des Herstellers wesentlich verändert und anschließend auf dem Markt bereitstellt oder in Betrieb nimmt, kann nach § 5 selbst als Hersteller des veränderten Produkts gelten. Das Gesetz nennt dafür konkrete Maßstäbe; nicht jede Reparatur oder optische Änderung ist automatisch eine wesentliche Veränderung.
Die Reform erteilt keine neue Straßenfreigabe für einen Scooter und ersetzt keine Betriebserlaubnis. Sie beantwortet auch eine andere Frage als die Haftung für einen Fahrfehler im Straßenverkehr. Diesen Unterschied erläutert unser Beitrag zur E-Scooter-Halterhaftung. Für Besitzer bleiben damit drei getrennte Prüfungen: Welches Recht gilt zeitlich, liegt ein haftungsrelevanter Produktfehler vor, und welcher Schaden ist dadurch entstanden?
Quellen und Prüfstand
Stand: 27. Oktober 2026. Maßgeblich ist der verkündete Regelungstext im Bundesgesetzblatt, insbesondere Artikel 1 §§ 1, 2, 5 bis 9, 19, 20 und 23 sowie Artikel 17. Die amtliche PDF-Prüfsumme wurde beim Abruf abgeglichen. Ergänzend dient die oben verlinkte Erläuterung der Bundesregierung der Einordnung. Beispiele zum Scooter-Alltag und die Empfehlungen zur Dokumentation sind redaktionelle Schlussfolgerungen aus den Regeln.