Mainz: E-Scooter-Kontrollen ab 16. September angekündigt

Das Polizeipräsidium Mainz kündigt für den 16. bis 22. September 2026 verstärkte Verkehrskontrollen und Prävention an. E-Scooter stehen dabei insbesondere im Stadtgebiet Mainz im Fokus. Anlass sind die europaweiten ROADPOL Safety Days. Die heute veröffentlichte Mitteilung betrifft die Überwachung bestehender Vorschriften.
Was für die Aktionswoche angekündigt ist
- Zeitraum: Mittwoch, 16. September, bis Dienstag, 22. September 2026.
- Gebiet: Maßnahmen im Dienstgebiet des Polizeipräsidiums Mainz; besonderer E-Scooter-Schwerpunkt im Stadtgebiet.
- Weitere Zielgruppe: Menschen zu Fuß, unter anderem im Umfeld von Schulwegen, Übergängen und Haltestellen.
Die Polizeimitteilung vom 15. September nennt sowohl Kontrollen als auch Aufklärung. Für Scooter-Fahrende geht es unter anderem um erlaubte Verkehrsflächen, das Mitnehmen weiterer Personen und Versicherungsschutz. Eine Bilanz der bevorstehenden Aktion liegt noch nicht vor.
Der europäische Rahmen
ROADPOL selbst bestätigt die Aktionswoche und setzt 2026 den Schwerpunkt auf Fußgängersicherheit. Der 17. September ist als besonderer Zieltag vorgesehen: An diesem Tag sollen möglichst keine Menschen im europäischen Straßenverkehr sterben. Das ist das erklärte Kampagnenziel, kein bereits erreichtes Ergebnis.
Die Mainzer Ankündigung konkretisiert diesen Rahmen für die Region. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass jede deutsche Stadt identische E-Scooter-Kontrollen plant. Für andere Orte sind die jeweiligen örtlichen Mitteilungen maßgeblich.
Drei Regeln für den Alltag
Die folgenden Punkte haben wir zusätzlich anhand des veröffentlichten Verordnungstextes geprüft:
- Die richtige Verkehrsfläche nutzen: Innerorts nennt § 10 eKFV Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, den Radbereich getrennter Wege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Fehlen diese, sind Fahrbahnen oder verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen. Ein gewöhnlicher Gehweg ist nicht automatisch freigegeben; behördliche Ausnahmen sind möglich.
- Keine zweite Person mitnehmen: § 8 eKFV untersagt die Personenbeförderung. Eine kurze Strecke macht daraus keine erlaubte Mitfahrt.
- Fahrzeug und Versicherung prüfen: § 2 eKFV verlangt unter anderem eine entsprechende Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherungsplakette. Eine Plakette allein ersetzt nicht die übrigen Anforderungen an das Fahrzeug.
Unsere Einordnung: Rücksicht bleibt nach der Woche wichtig
Der praktische Anlass ist, die eigene Alltagsroute bewusst durchzugehen: Wo endet der Radweg, wo queren Fußgänger und wo wird es eng? Plane für solche Stellen Zeit ein, statt einen Gehweg als Abkürzung zu benutzen. Die Regeln gelten auch nach dem Ende der Kontrollwoche.
Wie ergänzende Verkehrserziehung aussehen kann, zeigt unser Beitrag zum österreichischen E-Scooter-Schulprojekt. Weitere aktuelle Meldungen findest du in der News-Übersicht.
Hinweis zu diesem Beitrag: Quellenstand 15. September 2026. Grundlage sind die Ankündigungen von Polizei und ROADPOL sowie die verlinkten Verordnungstexte. Kein Vor-Ort-Bericht und keine bereits vorliegende Kontrollbilanz.