Polizeimeldung vom 28. September 2026: In Spabrücken (Rheinland-Pfalz) sind am Sonntagabend eine 13-jährige E-Scooter-Fahrerin und ein 17-jähriger Leichtkraftradfahrer leicht verletzt worden. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand kam es an einer Einmündung zu einer Ausweich- und Bremsreaktion; einen direkten Zusammenstoß der beiden Personen meldet die Polizei ausdrücklich nicht. Bei der Unfallaufnahme stellte sie außerdem fest, dass für den E-Scooter kein erforderlicher Versicherungsschutz bestand.
Der bisher bekannte Ablauf
Der Unfall ereignete sich laut Polizeidirektion Bad Kreuznach am 27. September gegen 20:04 Uhr im Bereich Huberstraße/Hauptstraße. Die 13-Jährige hielt demnach zunächst an der Haltelinie. Anschließend fuhr sie nach bisheriger Darstellung trotz Wartepflicht in den Kreuzungsbereich ein, bemerkte den vorfahrtsberechtigten Leichtkraftradfahrer und bremste wieder ab. Sie sprang vom Scooter und stürzte. Der 17-Jährige leitete eine Vollbremsung ein, verhinderte einen direkten Zusammenstoß mit der Jugendlichen, überfuhr jedoch den E-Scooter und kam ebenfalls zu Fall.
Beide erlitten nach Polizeiauskunft leichte Verletzungen. Am Leichtkraftrad entstand leichter Sachschaden; der E-Scooter blieb laut Meldung unbeschädigt. Weitere Details zur konkreten Unfallursache, zu technischen Eigenschaften des Fahrzeugs oder zu möglichen Verfahren nennt die Mitteilung nicht. Die Schilderung ist ein vorläufiger Polizeistand, keine abschließende Schuldzuweisung.
Warum Alter und Versicherung hier wichtig sind
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (§ 3) erlaubt das Führen eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr erst ab vollendetem 14. Lebensjahr. Die Fahrerin war der Meldung zufolge 13 Jahre alt. Zusätzlich verlangt § 2 eKFV für die Inbetriebnahme auf öffentlichen Straßen unter anderem eine passende Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherungsplakette. Die Polizei berichtet ausdrücklich von fehlendem erforderlichem Versicherungsschutz für das benutzte Fahrzeug; daraus leiten wir keine unbelegten Angaben zu Eigentum oder weiteren Verstößen ab.
Für Eltern und Halter ist der praktische Check klar: Vor einer Fahrt auf öffentlichen Verkehrsflächen müssen Mindestalter, Unterlagen des konkreten E-Scooters und gültige Versicherung geprüft werden. Ähnliche Fragen zu Alter und Versicherung tauchten bereits bei Schulkontrollen in Bielefeld und einer Kontrolle in Heuerßen auf. Diese Fälle sind unabhängig voneinander und ergeben keine bundesweite Häufigkeitsquote.
Quellen
- Polizeidirektion Bad Kreuznach: Unfallmeldung vom 28.09.2026
- eKFV § 3: Mindestalter
- eKFV § 2: Voraussetzungen für die Inbetriebnahme
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den am 28.09.2026 veröffentlichten Polizeistand wieder. Ermittlungen können neue Erkenntnisse bringen. Die rechtliche Einordnung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.