Bielefeld kontrolliert E-Scooter an Schulen: Minderjährige gestoppt

Redaktion EscooterSkins · Veröffentlicht: · Aktualisiert:

Redaktionelle Grafik zu E-Scooter-Kontrollen an Schulen in Bielefeld: Mindestalter 14, nur eine Person, Versicherung und Radweg.

Bei gezielten E-Scooter-Kontrollen im Bielefelder Süden hat die Polizei mehrere Minderjährige gestoppt und Verstöße rund um Schulwege geahndet. Der Verkehrsdienst kontrollierte am 17. September 2026 in Brackwede und Sennestadt. Im Fokus standen vor allem das Mindestalter, Fahrten auf Gehwegen, die Mitnahme einer zweiten Person und der Versicherungsschutz.

Die Bilanz ist lokal und lässt sich nicht auf alle Jugendlichen oder alle E-Scooter-Fahrten übertragen. Sie zeigt aber konkret, welche Regeln Polizei und Eltern auf dem Schulweg besonders beachten sollten.

Was die Polizei in Bielefeld feststellte

Nach der Mitteilung der Polizei Bielefeld waren Motorradpolizisten und eine Streifenwagenbesatzung von 12:30 bis 16:00 Uhr an mehreren belebten Orten im Einsatz. An einem Gymnasium an der Berliner Straße kontrollierten sie zum Schulschluss unter anderem das Alter der Fahrerinnen und Fahrer.

Dort untersagten die Beamten dreimal die Weiterfahrt und stellten einen E-Scooter sicher. Vier Verstöße wurden mit Verwarnungsgeldern geahndet. Außerdem fertigte die Polizei zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Eltern von Fahrern unter 14 Jahren. Laut Polizeimeldung stehen dabei jeweils 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister im Raum.

Weil ein kontrollierter E-Scooter nicht versichert war, leitete die Polizei zudem ein Strafverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Weitere Verstöße betrafen nach Polizeiangaben Fahrten auf Gehwegen und die Mitnahme einer zweiten Person. In Sennestadt wurde auch einem 13-Jährigen sowie einer Fahrerin mit unversichertem Fahrzeug die Weiterfahrt untersagt.

Ab 14 Jahren – ohne Führerschein

Die Altersgrenze ist eindeutig: Nach § 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nur führen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung ist dafür nicht erforderlich.

Für Eltern ist dabei wichtig: Der Kontrollbericht beschreibt nicht nur Maßnahmen gegen die jungen Fahrer. In zwei Fällen richteten sich die Anzeigen ausdrücklich gegen die Eltern. Wie ein einzelner Fall rechtlich bewertet wird, hängt von den konkreten Umständen ab; aus der Polizeimeldung lässt sich keine allgemeine automatische Elternhaftung ableiten.

Mitfahrer sind auf E-Scootern verboten

Auch wenn das Trittbrett groß genug wirkt, ist eine zweite Person nicht erlaubt. § 8 eKFV verbietet die Personenbeförderung auf Elektrokleinstfahrzeugen. Das gilt unabhängig davon, ob der zweite Mitfahrer ein Kind, Jugendlicher oder Erwachsener ist.

Das Verbot hat einen praktischen Sicherheitsgrund: Mehr Gewicht und eine veränderte Position auf dem schmalen Fahrzeug können Lenken und Bremsen erschweren. Welche Folgen ein konkreter Unfall hat, lässt sich daraus allein jedoch nicht vorhersagen.

Gehweg ist grundsätzlich tabu

Innerorts gehören E-Scooter nach § 10 eKFV grundsätzlich auf Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Fehlt eine solche Verkehrsfläche, ist die Fahrbahn vorgesehen. Andere Flächen dürfen nur genutzt werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde sie ausdrücklich freigibt. Ein normaler Gehweg ist damit kein Ausweichweg.

Für gemeinsame Geh- und Radwege gelten besondere Rücksichtspflichten. Dort haben Fußgänger Vorrang, dürfen weder behindert noch gefährdet werden, und die Geschwindigkeit muss erforderlichenfalls angepasst werden.

Versicherung und Betriebserlaubnis prüfen

Auf öffentlichen Straßen darf ein E-Scooter nur mit passender Betriebs- oder Einzelbetriebserlaubnis und gültiger Versicherungsplakette genutzt werden. Diese Anforderungen stehen in § 2 eKFV. Vor allem bei privat gekauften oder gebrauchten Fahrzeugen sollten Halter deshalb prüfen, ob die Unterlagen zum exakten Modell gehören und die aktuelle Plakette angebracht ist.

Was Familien vor dem Schulweg klären sollten

  • Alter: Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Fahrzeug: Betriebserlaubnis und gültige Versicherungsplakette müssen vorhanden sein.
  • Alleinfahrt: Eine zweite Person darf nicht mitfahren.
  • Strecke: Radweg oder Fahrbahn planen; Gehwege nur bei ausdrücklicher Freigabe nutzen.
  • Fahrpraxis: Bremsen, Ausweichen und Handzeichen zunächst abseits dichter Verkehrssituationen üben.

Die Bielefelder Kontrollen ergänzen das Bild aus der laufenden ROADPOL-Woche. Welche Verstöße bei einer anderen lokalen Stichprobe auffielen, zeigt unsere Auswertung der Kontrolle in Höchst. Den größeren statistischen Rahmen erläutert unsere Analyse der E-Scooter-Unfälle 2025.

Unsere Einordnung

Der wichtigste Punkt der Bielefelder Bilanz ist nicht die Summe der Sanktionen, sondern ihre Nähe zum Schulalltag. Mindestalter, Versicherung, Mitnahmeverbot und richtige Verkehrsfläche lassen sich vor der ersten Fahrt prüfen. Die genannten Zahlen bleiben eine örtliche Kontrolle an einem Nachmittag. Sie belegen weder eine bundesweite Verstoßquote noch ein allgemeines Fehlverhalten junger Fahrer.

Hinweis zu diesem Beitrag: Quellenstand 19. September 2026. Grundlage sind die amtliche Polizeimeldung und die geltende eKFV. Die lokalen Kontrollergebnisse sind keine repräsentative Statistik und der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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