Duisburg: Polizei entdeckt E-Scooter-Tuning bis 45 km/h

Redaktionelle Faktengrafik zur E-Scooter-Kontrolle in Duisburg: drei sichergestellte Elektrokleinstfahrzeuge, App-Manipulation bis 45 km/h

Quellenstand: 24. September 2026. Die Polizei Duisburg hat nach einer gezielten Kontrolle in Neudorf und Neumühl drei Elektrokleinstfahrzeuge sichergestellt. Bei einem überprüften E-Scooter fand sie nach eigenen Angaben eine App, mit der sich die Geschwindigkeit auf bis zu 45 km/h erhöhen ließ. Die Kontrolle fand am 18. September statt, die Polizeimeldung erschien am 22. September. Für Besitzer zeigt der Fall, warum eine per App freigeschaltete Geschwindigkeit mehr als eine harmlose Einstellung sein kann.

Was die Polizei tatsächlich meldet

Die Einsatzkräfte hielten vor allem Fahrzeuge an, die augenscheinlich zu schnell unterwegs waren oder deren Fahrer durch andere Verstöße auffielen. Die Polizei meldet sechs Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, drei sichergestellte Elektrokleinstfahrzeuge und einen ebenfalls sichergestellten Krankenfahrstuhl. Dazu kamen eine Anzeige wegen Handynutzung während der Fahrt, vier Verwarngelder, zwei Meldungen an das Straßenverkehrsamt sowie eine Anzeige wegen eines Kraftfahrzeugsteuerverstoßes. Eine Gesamtzahl aller Kontrollen nennt die Mitteilung nicht. Die Zahlen sind deshalb keine allgemeine Quote für E-Scooter in Duisburg.

Die Polizei schreibt außerdem, dass alle bei dieser Aktion kontrollierten E-Scooter-Fahrer jünger als 14 Jahre waren. Das ist eine Aussage über die gezielt angehaltenen Personen, nicht über die Gesamtheit der E-Scooter-Fahrenden. Nach § 3 eKFV darf ein Elektrokleinstfahrzeug erst führen, wer 14 Jahre alt ist.

App-Tuning und Prüfstand: zwei getrennte Befunde

Bei einem E-Scooter sah die Polizei auf dem Telefon des Fahrers eine App, die zur Manipulation genutzt werden kann. Laut Mitteilung konnte der betroffene Scooter damit bis zu 45 km/h erreichen. Am 21. September prüften die Beamten drei sichergestellte Elektrokleinstfahrzeuge auf einem Rollenprüfstand. Konkrete Messwerte für jedes dieser drei Fahrzeuge nennt die veröffentlichte Meldung jedoch nicht.

Separat berichtet die Polizei über den sichergestellten Krankenfahrstuhl: Er erreichte auf dem Rollenprüfstand mindestens 45 km/h und soll weiter von der DEKRA untersucht werden. Dieser Messwert darf nicht den drei E-Scootern zugeschrieben werden. Für die E-Scooter bleibt die Angabe „bis zu 45 km/h“ die von der Polizei beschriebene Folge der Manipulation an einem Fahrzeug.

Warum die Änderung rechtlich und technisch wichtig ist

Die eKFV definiert Elektrokleinstfahrzeuge unter anderem über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 und höchstens 20 km/h. Wird ein Fahrzeug deutlich schneller gemacht, kann es aus dieser Fahrzeugklasse fallen. Die Polizei warnt deshalb, dass dann eine Fahrerlaubnis erforderlich sein kann. Welche Folgen im Einzelfall eintreten, hängt von Fahrzeug, technischer Änderung und tatsächlicher Nutzung ab; die Strafanzeigen sind noch keine rechtskräftigen Feststellungen.

Auch ohne juristische Einordnung ist die zusätzliche Geschwindigkeit ein Sicherheitsproblem: Bremsweg, Fahrstabilität und Sturzfolgen verändern sich. Wer einen gebrauchten Scooter übernimmt oder eine Tuning-App entdeckt, sollte die konkrete Modellvariante und den genehmigten Zustand anhand von Herstellerunterlagen und Kennzeichnung prüfen und technische Änderungen nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Unser Bericht zur Kontrolle in Elze zeigt einen weiteren, eigenständigen Polizeifall; die Zahlen beider Kontrollen lassen sich nicht zu einer allgemeinen Häufigkeit hochrechnen.

Quellen: Polizei Duisburg, Meldung vom 22.09.2026; eKFV § 1; eKFV § 3. Alle Links am 24.09.2026 abgerufen.

Hinweis zu diesem Beitrag: Die Angaben zum Kontrolltag stammen aus der Polizeimeldung. Offene Ermittlungen und Fahrzeugprüfungen können die Einordnung einzelner Fälle ändern; aus den Anzeigen folgt keine Schuldentscheidung.